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An Landeshauptstadt Dresden,
Stadtplanungsamt
Hamburger Str. 19
01067 Dresden
Meine Einwände gegen die derzeitigen Planungen zum Ausbau der
Königsbrücker Straße.
Sehr geehrten Damen und Herren!
Ich wohne zwar nicht direkt an der Königsbrücker Straße, habe aber
den größten Teil meines Freundeskreises, so auch meinen Lebensgefährten
in der Dresdner Neustadt. So kommt es, dass ich sehr häufig zwischen
Neustadt Arbeitsstelle und Wohnung pendle. Dabei befahre ich oft diese
Straße.
Vor allem im Sommer benutze ich das Fahrrad. Vom Ausbau der
Königsbrücker Straße erwartete ich eine Verbesserung meiner Situation
als Radfahrerin. Heute muss ich illegal auf dem Fußweg fahren, da das
Straßenpflaster Radfahren unmöglich macht. Der Fußweg ist aber sehr gut
benutzt, so dass ich nur sehr schlecht vorankommen kann, will ich mich
rücksichtsvoll verhalten.
Die früheren Planungen für die Straße sahen meines Wissens neben
einem gesonderten Bahnkörper und zwei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr
einen ausreichend breiten Radstreifen vor. Diese Planungen entsprachen
wohl den derzeit gültigen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und
die „Hinweise der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“
(FGSV-Hinweise), die bei so hoch belegten Straßen wie der Königsbrücker
bedingungslos eine durchgehend getrennte und lückenlose Führung des
Radverkehrs fordern.
Außerdem war der Fußweg in einer Breite vorgesehen, die den
Anforderungen der Haupteinkaufsstraße des Stadtteilzentrums entsprachen
(4-5 m). Ich freute mich auf den Umbau, würde er doch eine erhebliche
Förderung meiner Sicherheit als Radfahrerin bedeuten. Zusätzlich würde
das Stadtgebiet, was häufig Ziel meiner Abendgestaltung ist, aufgewertet
werden.
Doch die Planungen wurden unerklärlicherweise geändert. Fußwege
sollen nun auf eine nutzbare Breite von bis zu 2,50 Metern verringert und
Radverkehrsanlagen völlig weggelassen werden. Gründe wurden dabei nicht
angegeben. Der Presse entnahm ich, dass ich als Radfahrerin gefälligst
über Nebenstraßen rechts und links der Königsbrücker zu fahren habe.
Diese Straßen sind aber nicht annähernd Alternativen zu dem
notwendigen Radstreifen an der Hauptstraße. Ich kann dort weder zügig
fahren, noch die Läden und Cafés an der Königsbrücker Straße
erreichen. Außerdem sind die Straßen viel zu schmal, deren Fahrbahnen
für Radfahrer unbrauchbar und eine stufenlose durchgehende Anbindung an
das restliche Radnetz der Stadt ist nicht vorhanden.
Auf der Königsbrücker Straße werde ich aber nun gezwungen, auf der
Fahrbahn für die Kfz zu fahren, da der Fußweg noch schmaler wird. Die
Kfz-Spuren sind aber extrem eng (bis 2,7 m ohne Regenrinne!!), ein
Überholen mit den notwendigen Sicherheitsabstand ist den Autofahren nur
möglich, wenn sie die Spur wechseln. Aber aus meinen Erfahrungen in
Dresden weiß ich, dass keiner wartet, bis er genug Platz hat um zu
überholen. Vielmehr fördern solche Fehlplanungen, dass nur mit wenigen
Zentimetern Abstand überholt wird. Ein kleines Schlenkern meines Rades
kann zum Unfall führen und im schlimmsten Fall tödlich enden!
Ich kann es nicht dulden, dass Dresdener Verkehrsplaner so leichtsinnig
meine Gesundheit aufs Spiel setzen!
Die oben genannten und folgenden Richtlinien unterstützen meine
Ansicht, dass eine Radverkehrsanlage an der Königsbrücker Straße
unverzichtbar ist. Dort heißt es wörtlich:
- „Innerörtliche Hauptverkehrsstraßen sind oft wichtige
Verbindungen für Radfahrer; gleichzeitig liegen dort häufig wichtige
Quellen und Ziele. ... Radfahrern
ist im Zuge von Hauptverkehrsstraßen eine lückenlose Führung zur
Verfügung zu stellen.“(vgl.ERA 95, S.22)
„Die Erfordernis der Benutzungspflicht„ (eines Radstreifens oder dgl.)
“leitet sich allein aus dem Anspruch der Verkehrssicherheit ab und
berücksichtigt vor allem die Gefährdung der Radfahrer durch den
Kfz-Verkehr.“ (vgl. FGSV-Hinweise, S. 14)
dass bei Innerortsstraßen „bei Verkehrsstärken über 20.000Kfz/Tag“ die Benutzungspflicht „unerlässlich“
ist (vgl. FGSV-Hinweise, S. 15).
(gegenwärtig entsprechend Umweltverträglichkeitsuntersuchung ca. 25.000 Kfz/Tag -> vgl. Unterlage 15.7, Blatt Nr.10 –, eine Reduzierung um 10% -> vgl. Antwort der LH Dresden – ergibt ca. 22.500 Kfz/Tag) Das heißt, laut dieser Aussage muss die
Königsbrücker Straße gesonderte Radverkehrsanlagen bekommen.
In dem Planungsgrundsatz für Hauptverkehrsstraßen in den „Empfehlungen
für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen“ (EAHV 93) heißt es:
„Das Hauptziel bei Planung und Entwurf von Hauptverkehrsstraßen ist
die Verträglichkeit der Nutzungsansprüche untereinander und mit den
Umfeldnutzungen, die auch die Verbesserung
der Verkehrssicherheit einschließt. Diese Verträglichkeit muss in
der Regel auf vorgegebenen Flächen unter Wahrung der städtebaulichen
Zusammenhänge und unter Berücksichtigung gestalterischer und ökologischer Belange
angestrebt werden.“ (vgl. EAHV 93, S. 6).
Die Einschränkung des öffentlichen Raumes für Menschen, die an der
Königsbrücker Straße wohnen oder die, wie ich, diese zum Einkaufen oder
als Erlebnisbereich benutzen empfinde ich als einen absolut törichten
Eingriff in das Neustädter Stadtteilzentrum. Fußwege von 3,5 bis 2,5
Meter Breite erlauben keinesfalls einen angenehmen Aufenthalt zusammen mit
anderen Passanten, mit Geschäftsauslagen, mit spazierenden Einwohnern,
Cafégästen, Rollstuhlfahrern oder Kinderwagen. Der freundliche Platz vor
der Schauburg wird verschwinden und damit ein Verweil- und Treffpunkt für
die abendlichen Ausflügler. Die Läden verlieren einen extrem wichtigen
Lebensgrundlage: Dass das Einkaufen und Ausgehen Spaß macht.
Ohne diesen Vorteil wird das Stadtteilzentrum nicht bestehen können.
Die derzeitigen Planungen bedeuten das Ende dieser Strasse als
Erlebnis-, Kultur- und Versorgungsgebiet. Damit werden mir und den
Neustädtern die örtlichen Einkaufsmöglichkeiten beraubt. Ich werde
nicht mehr die Gelegenheit haben, an einem Straßencafé zu sitzen und die
Königsbrücker Straße als einen Teil funktionierender Stadtstruktur zu
genießen.
Das widerspricht auch dem Verkehrskonzept der Stadt Dresden, das dem
derzeitigen Wissensstand über vernünftige Verkehrspolitik entspricht.
Dort steht geschrieben:
Ziele der Verkehrspolitik sind
„Herausbildung eines sozialverträglichen
Stadtverkehrs“
„Herausbildung eines umweltverträglichen
Stadtverkehrs „
„Herausbildung eines ortsverträglichen
Stadtverkehrs“
„Resultierend aus diesen Zielen ... ergeben sich folgende
Anforderungen an die Verkehrsentwicklung:
... Der Dresdner Stadtverkehr muss sich in
die historisch gewachsene sowie neu entstehende Stadtstruktur einpassen,
wobei er selbst strukturbildend beteiligt ist und seinen Beitrag zur Lebensqualität der Stadt leisten muss.
Der Dresdner Stadtverkehr muss auf die Wahrung und Ausprägung der städtischen und städtebaulichen Identität,
besonders der des Stadtzentrums und der Stadtteilzentren, bedacht sein.
Darauf aufbauend orientieren sich die Prioritäten der Verkehrspolitik
... auf
... die Förderung der Attraktivität und des Erlebniswertes des Fußgänger-
und Fahrradverkehrs als den beiden weiteren Säulen des
Umweltverbundes
die Verbesserung des Erlebniswertes städtischer Platz- und
Straßenräume
die Verbesserung des Wohnumfeldes durch verkehrsberuhigende
und verkehrsvermeidende
Maßnahmen „
Kap 5.9 - Rahmenprogramm Fußgängerverkehr
... Die Gestaltung der Gehbahnen/Bürgersteige ist entsprechend ihrer
verkehrlichen und sozialen Bedeutung – Bereitstellung von ausreichend
Bewegungsraum für den Fußgängerverkehr unter Beachtung des dynamischen
Gehverhaltens von Fußgängern sowie Berücksichtigung der Transport –
und Aufenthaltsfunktion der Gehwege (großzügige Dimensionierung der Gehwege) vorzusehen
Dazu kommt, dass die derzeitigen Planungen im krassen Gegensatz zur
erfolgreichen denkmalgerechten Sanierung der äußeren Neustadt als
größtes zusammenhängendes europäisches Gründerzeitviertel stehen.
Eine vierspurige Ausfallstraße von Hauswand zu Hauswand ohne Vorgärten
und mit nur spärlichen Grün zerschneidet dieses berühmte Viertel und
widerspricht der Ästhetik einer vornehmen Einkaufsstraße der
Jahrhundertwende. Sie passt nicht zu einem Stadtteil, der mit enorm hohen
Aufwand, Bürger- und Denkmalgerecht saniert wurde und bekannt ist für
seine Vielfalt an Kultur, Lebensformen und Geschichte.
Der Bereich zwischen Bischofsweg und Stauffenbergallee ist derzeit eine
schöne Allee mit hundertjährigen Bäumen. Die besondere Form der Allee
erinnert an die königlichen Garnisonen, für deren Reiter der
zusätzliche seitliche Weg angelegt wurde. Die Straße hat damit einen
einmaligen Charakter, der durch das üppige Straßengrün und den
unsymmetrischen Querschnitt bestimmt wird. Solch einmalige Zeugnisse
prägen die Identität der Stadt und müssen unbedingt erhalten werden.
Die jetzigen Planungen sehen eine Vernichtung diesen Charakters vor.
Nur in einer zweispurigen Variante scheint genug Spielraum zu sein, um
viele Bäume zu erhalten und damit diesen besonderen Flair der Allee.
All diese groben Planungsfehler wurden begründet mit der zu geringen
Kapazität der Straßenzuges Königsbrücker Straße. Der Vorteil sollte
also völlig einseitig zu Gunsten des motorisierten Verkehrs gehen und auf
Kosten von Fußgängern und Radfahrern (also auch auf meine Kosten).
Laut der Planfeststellungsunterlagen, (Unterlage 1 Punkt „3.1
Trassenbeschreibung der Varianten“, S. 15) ist der einzige
Vorteil der aktuell geplanten Variante aber nur eine etwas höhere
Leistungsfähigkeit des Knotens Bischofsweg.Der Straßenzug als ganzes
wird in der aktuell vorgesehenenVariante keine höhere Kapazität
als in der zweispurigen Variante haben, da laut Umweltverträglichkeitsprüfung
die Kapazität durch die abgrenzenden Knotenpunkte bestimmt werden, die sich
nur noch bedingt ausbauen lassen.
Der Gefährdung meiner Gesundheit, den Verstößen gegen die anerkannten
Regeln der Technik und Stadtplanung, die Bedrohung der Existenz der
örtlichen Händler steht also so gut wie kein volkswirtschaftlicher
Nutzen gegenüber.Das widerspricht allen Regeln der Vernunft.
Ich kann das nicht hinnehmen und fordere ein Rückkehren zu den
früheren Planungen. Sie müssen beinhalten
gesonderten Bahnkörper
einen breiten Fahrstreifen für Kfz je Richtung
einen Radstreifen je Richtung
mindestens 4-5 Meter breite Gehwege ohne Masten für Licht und Oberleitung
reichlich Parkplätze, mehr alte und neue Bäume als jetzt
Erhalt des typischen Charakters des Abschnitts Bischofsweg -
Stauffenbergallee
Ausbau und Anbindung der Radfahralternativen rechts und links im
Wohnviertel
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Königsbrücker Straße im
bebauten Bereich
Abgesehen von all diesen technischen Fehlern der derzeitigen Planungen:
Wie kann man bei der Stadtplanung dermaßen versagen? Wie können Dresdner
Politiker und Planer mit soviel Arroganz technische Regeln,
Planungsrichtlinien, die Interessen der Anlieger und Gewerbetreibenden,
des Tourismus und Denkmalschutzes, der Umwelt- und Sozialverträglichkeit
sowie eigene Beschlüsse ignorieren. Es ist eine Schande, dass ich mich
als normaler Bürger hinsetzen und durch Richtlinien wälzen muss, um die
Arbeit der Leute zu machen, die es eigentlich können müssten! Wie kann
man all die Interessen einer unbedeutenden Verbesserung im
Auto-Verkehrsfluss opfern. Über die Hälfte der Dresdner benutzen kein
Auto. Planungen die diese Mehrheit einfach ignorieren, sind asozial und
bedauerlich. So eine Rücksichtslosigkeit tut mir im Herz weh und
widerspricht den Traditionen in dieser Stadt, die sonst mit ihrer Substanz
äußerst vorsichtig und respektvoll umgeht! Ich fordere, dass die
Verantwortlichen für deren Entgleisungen zur Verantwortung gezogen werden
dass durch Umschulungen und Weiterbildungen zukünftig solche Fehler nicht
mehr passieren.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass mein Einspruch bei Ihnen
eingegangen ist!
Mit freundlichen Grüßen
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