An Landeshauptstadt Dresden,

Stadtplanungsamt

Hamburger Str. 19

01067 Dresden

Meine Einwände gegen die derzeitigen Planungen zum Ausbau der Königsbrücker Straße.

Sehr geehrten Damen und Herren!

Ich wohne zwar nicht direkt an der Königsbrücker Straße, habe aber den größten Teil meines Freundeskreises, so auch meinen Lebensgefährten in der Dresdner Neustadt. So kommt es, dass ich sehr häufig zwischen Neustadt Arbeitsstelle und Wohnung pendle. Dabei befahre ich oft diese Straße.

Vor allem im Sommer benutze ich das Fahrrad. Vom Ausbau der Königsbrücker Straße erwartete ich eine Verbesserung meiner Situation als Radfahrerin. Heute muss ich illegal auf dem Fußweg fahren, da das Straßenpflaster Radfahren unmöglich macht. Der Fußweg ist aber sehr gut benutzt, so dass ich nur sehr schlecht vorankommen kann, will ich mich rücksichtsvoll verhalten.

Die früheren Planungen für die Straße sahen meines Wissens neben einem gesonderten Bahnkörper und zwei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr einen ausreichend breiten Radstreifen vor. Diese Planungen entsprachen wohl den derzeit gültigen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und die „Hinweise der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“ (FGSV-Hinweise), die bei so hoch belegten Straßen wie der Königsbrücker bedingungslos eine durchgehend getrennte und lückenlose Führung des Radverkehrs fordern.

Außerdem war der Fußweg in einer Breite vorgesehen, die den Anforderungen der Haupteinkaufsstraße des Stadtteilzentrums entsprachen (4-5 m). Ich freute mich auf den Umbau, würde er doch eine erhebliche Förderung meiner Sicherheit als Radfahrerin bedeuten. Zusätzlich würde das Stadtgebiet, was häufig Ziel meiner Abendgestaltung ist, aufgewertet werden.

Doch die Planungen wurden unerklärlicherweise geändert. Fußwege sollen nun auf eine nutzbare Breite von bis zu 2,50 Metern verringert und Radverkehrsanlagen völlig weggelassen werden. Gründe wurden dabei nicht angegeben. Der Presse entnahm ich, dass ich als Radfahrerin gefälligst über Nebenstraßen rechts und links der Königsbrücker zu fahren habe.

Diese Straßen sind aber nicht annähernd Alternativen zu dem notwendigen Radstreifen an der Hauptstraße. Ich kann dort weder zügig fahren, noch die Läden und Cafés an der Königsbrücker Straße erreichen. Außerdem sind die Straßen viel zu schmal, deren Fahrbahnen für Radfahrer unbrauchbar und eine stufenlose durchgehende Anbindung an das restliche Radnetz der Stadt ist nicht vorhanden.

Auf der Königsbrücker Straße werde ich aber nun gezwungen, auf der Fahrbahn für die Kfz zu fahren, da der Fußweg noch schmaler wird. Die Kfz-Spuren sind aber extrem eng (bis 2,7 m ohne Regenrinne!!), ein Überholen mit den notwendigen Sicherheitsabstand ist den Autofahren nur möglich, wenn sie die Spur wechseln. Aber aus meinen Erfahrungen in Dresden weiß ich, dass keiner wartet, bis er genug Platz hat um zu überholen. Vielmehr fördern solche Fehlplanungen, dass nur mit wenigen Zentimetern Abstand überholt wird. Ein kleines Schlenkern meines Rades kann zum Unfall führen und im schlimmsten Fall tödlich enden!

Ich kann es nicht dulden, dass Dresdener Verkehrsplaner so leichtsinnig meine Gesundheit aufs Spiel setzen!

Die oben genannten und folgenden Richtlinien unterstützen meine Ansicht, dass eine Radverkehrsanlage an der Königsbrücker Straße unverzichtbar ist. Dort heißt es wörtlich:

- „Innerörtliche Hauptverkehrsstraßen sind oft wichtige Verbindungen für Radfahrer; gleichzeitig liegen dort häufig wichtige Quellen und Ziele. ... Radfahrern ist im Zuge von Hauptverkehrsstraßen eine lückenlose Führung zur Verfügung zu stellen.“(vgl.ERA 95, S.22)

„Die Erfordernis der Benutzungspflicht„ (eines Radstreifens oder dgl.) “leitet sich allein aus dem Anspruch der Verkehrssicherheit ab und berücksichtigt vor allem die Gefährdung der Radfahrer durch den Kfz-Verkehr.“ (vgl. FGSV-Hinweise, S. 14)

dass bei Innerortsstraßen „bei Verkehrsstärken über 20.000Kfz/Tag“ die Benutzungspflicht „unerlässlich“ ist (vgl. FGSV-Hinweise, S. 15).

(gegenwärtig entsprechend Umweltverträglichkeitsuntersuchung ca. 25.000 Kfz/Tag -> vgl. Unterlage 15.7, Blatt Nr.10 –, eine Reduzierung um 10% -> vgl. Antwort der LH Dresden – ergibt ca. 22.500 Kfz/Tag) Das heißt, laut dieser Aussage muss die Königsbrücker Straße gesonderte Radverkehrsanlagen bekommen.

In dem Planungsgrundsatz für Hauptverkehrsstraßen in den „Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen“ (EAHV 93) heißt es:

„Das Hauptziel bei Planung und Entwurf von Hauptverkehrsstraßen ist die Verträglichkeit der Nutzungsansprüche untereinander und mit den Umfeldnutzungen, die auch die Verbesserung der Verkehrssicherheit einschließt. Diese Verträglichkeit muss in der Regel auf vorgegebenen Flächen unter Wahrung der städtebaulichen Zusammenhänge und unter Berücksichtigung gestalterischer und ökologischer Belange angestrebt werden.“ (vgl. EAHV 93, S. 6).

Die Einschränkung des öffentlichen Raumes für Menschen, die an der Königsbrücker Straße wohnen oder die, wie ich, diese zum Einkaufen oder als Erlebnisbereich benutzen empfinde ich als einen absolut törichten Eingriff in das Neustädter Stadtteilzentrum. Fußwege von 3,5 bis 2,5 Meter Breite erlauben keinesfalls einen angenehmen Aufenthalt zusammen mit anderen Passanten, mit Geschäftsauslagen, mit spazierenden Einwohnern, Cafégästen, Rollstuhlfahrern oder Kinderwagen. Der freundliche Platz vor der Schauburg wird verschwinden und damit ein Verweil- und Treffpunkt für die abendlichen Ausflügler. Die Läden verlieren einen extrem wichtigen Lebensgrundlage: Dass das Einkaufen und Ausgehen Spaß macht.

Ohne diesen Vorteil wird das Stadtteilzentrum nicht bestehen können. Die derzeitigen Planungen bedeuten das Ende dieser Strasse als Erlebnis-, Kultur- und Versorgungsgebiet. Damit werden mir und den Neustädtern die örtlichen Einkaufsmöglichkeiten beraubt. Ich werde nicht mehr die Gelegenheit haben, an einem Straßencafé zu sitzen und die Königsbrücker Straße als einen Teil funktionierender Stadtstruktur zu genießen.

Das widerspricht auch dem Verkehrskonzept der Stadt Dresden, das dem derzeitigen Wissensstand über vernünftige Verkehrspolitik entspricht. Dort steht geschrieben:

Ziele der Verkehrspolitik sind

„Herausbildung eines sozialverträglichen Stadtverkehrs“

„Herausbildung eines umweltverträglichen Stadtverkehrs „

„Herausbildung eines ortsverträglichen Stadtverkehrs“

„Resultierend aus diesen Zielen ... ergeben sich folgende Anforderungen an die Verkehrsentwicklung:

... Der Dresdner Stadtverkehr muss sich in die historisch gewachsene sowie neu entstehende Stadtstruktur einpassen, wobei er selbst strukturbildend beteiligt ist und seinen Beitrag zur Lebensqualität der Stadt leisten muss.

Der Dresdner Stadtverkehr muss auf die Wahrung und Ausprägung der städtischen und städtebaulichen Identität, besonders der des Stadtzentrums und der Stadtteilzentren, bedacht sein.

Darauf aufbauend orientieren sich die Prioritäten der Verkehrspolitik ... auf

... die

Förderung der Attraktivität und des Erlebniswertes des Fußgänger- und Fahrradverkehrs als den beiden weiteren Säulen des Umweltverbundes

die Verbesserung des Erlebniswertes städtischer Platz- und Straßenräume

die Verbesserung des Wohnumfeldes durch verkehrsberuhigende und verkehrsvermeidende Maßnahmen „

Kap 5.9 - Rahmenprogramm Fußgängerverkehr

... Die Gestaltung der Gehbahnen/Bürgersteige ist entsprechend ihrer verkehrlichen und sozialen Bedeutung – Bereitstellung von ausreichend Bewegungsraum für den Fußgängerverkehr unter Beachtung des dynamischen Gehverhaltens von Fußgängern sowie Berücksichtigung der Transport – und Aufenthaltsfunktion der Gehwege (großzügige Dimensionierung der Gehwege) vorzusehen

Dazu kommt, dass die derzeitigen Planungen im krassen Gegensatz zur erfolgreichen denkmalgerechten Sanierung der äußeren Neustadt als größtes zusammenhängendes europäisches Gründerzeitviertel stehen. Eine vierspurige Ausfallstraße von Hauswand zu Hauswand ohne Vorgärten und mit nur spärlichen Grün zerschneidet dieses berühmte Viertel und widerspricht der Ästhetik einer vornehmen Einkaufsstraße der Jahrhundertwende. Sie passt nicht zu einem Stadtteil, der mit enorm hohen Aufwand, Bürger- und Denkmalgerecht saniert wurde und bekannt ist für seine Vielfalt an Kultur, Lebensformen und Geschichte.

Der Bereich zwischen Bischofsweg und Stauffenbergallee ist derzeit eine schöne Allee mit hundertjährigen Bäumen. Die besondere Form der Allee erinnert an die königlichen Garnisonen, für deren Reiter der zusätzliche seitliche Weg angelegt wurde. Die Straße hat damit einen einmaligen Charakter, der durch das üppige Straßengrün und den unsymmetrischen Querschnitt bestimmt wird. Solch einmalige Zeugnisse prägen die Identität der Stadt und müssen unbedingt erhalten werden. Die jetzigen Planungen sehen eine Vernichtung diesen Charakters vor.

Nur in einer zweispurigen Variante scheint genug Spielraum zu sein, um viele Bäume zu erhalten und damit diesen besonderen Flair der Allee.

All diese groben Planungsfehler wurden begründet mit der zu geringen Kapazität der Straßenzuges Königsbrücker Straße. Der Vorteil sollte also völlig einseitig zu Gunsten des motorisierten Verkehrs gehen und auf Kosten von Fußgängern und Radfahrern (also auch auf meine Kosten).

Laut der Planfeststellungsunterlagen, (Unterlage 1 Punkt „3.1 Trassenbeschreibung der Varianten“, S. 15) ist der einzige Vorteil der aktuell geplanten Variante aber nur eine etwas höhere Leistungsfähigkeit des Knotens Bischofsweg.Der Straßenzug als ganzes wird in der aktuell vorgesehenenVariante keine höhere Kapazität als in der zweispurigen Variante haben, da laut Umweltverträglichkeitsprüfung die Kapazität durch die abgrenzenden Knotenpunkte bestimmt werden, die sich nur noch bedingt ausbauen lassen.

Der Gefährdung meiner Gesundheit, den Verstößen gegen die anerkannten Regeln der Technik und Stadtplanung, die Bedrohung der Existenz der örtlichen Händler steht also so gut wie kein volkswirtschaftlicher Nutzen gegenüber.Das widerspricht allen Regeln der Vernunft. Ich kann das nicht hinnehmen und fordere ein Rückkehren zu den früheren Planungen. Sie müssen beinhalten

gesonderten Bahnkörper

einen breiten Fahrstreifen für Kfz je Richtung

einen Radstreifen je Richtung

mindestens 4-5 Meter breite Gehwege ohne Masten für Licht und Oberleitung

reichlich Parkplätze, mehr alte und neue Bäume als jetzt

Erhalt des typischen Charakters des Abschnitts Bischofsweg - Stauffenbergallee

Ausbau und Anbindung der Radfahralternativen rechts und links im Wohnviertel

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Königsbrücker Straße im bebauten Bereich

Abgesehen von all diesen technischen Fehlern der derzeitigen Planungen: Wie kann man bei der Stadtplanung dermaßen versagen? Wie können Dresdner Politiker und Planer mit soviel Arroganz technische Regeln, Planungsrichtlinien, die Interessen der Anlieger und Gewerbetreibenden, des Tourismus und Denkmalschutzes, der Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie eigene Beschlüsse ignorieren. Es ist eine Schande, dass ich mich als normaler Bürger hinsetzen und durch Richtlinien wälzen muss, um die Arbeit der Leute zu machen, die es eigentlich können müssten! Wie kann man all die Interessen einer unbedeutenden Verbesserung im Auto-Verkehrsfluss opfern. Über die Hälfte der Dresdner benutzen kein Auto. Planungen die diese Mehrheit einfach ignorieren, sind asozial und bedauerlich. So eine Rücksichtslosigkeit tut mir im Herz weh und widerspricht den Traditionen in dieser Stadt, die sonst mit ihrer Substanz äußerst vorsichtig und respektvoll umgeht! Ich fordere, dass die Verantwortlichen für deren Entgleisungen zur Verantwortung gezogen werden dass durch Umschulungen und Weiterbildungen zukünftig solche Fehler nicht mehr passieren.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass mein Einspruch bei Ihnen eingegangen ist!

Mit freundlichen Grüßen

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