Landeshauptstadt Dresden
Dezernat Ordnung und Sicherheit
Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten
Sachgebiet Verkehrsorganisation und Straßenverkehrsrecht
Hamburger Straße 19a
01067 Dresden
Dresden, den 9. September 2001

Getöteter Junge am Radweg der Kesselsdorfer Straße

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 18. August dieses Jahres würde auf der Kesselsdorfer Straße ein radfahrender 10-jähriger Junge von einem rechtsabbiegenden LKW überrollt. Er überlebte diesen Unfall nicht. Seit dem kennzeichnen zahlreiche frische Blumen den Unfallort. Viele Dresdner nehmen Anteil an den Tod des Kindes. (siehe Anhang)

Genau ein Jahr zuvor schrieb ich Ihnen einen Brief, in dem ich Sie aufforderte, Ihrer Pflicht nachzukommen und den Benutzungszwang der gefährlichen Radanlagen aufzuheben (laut StVO-Novelle von 1997).

Anlaß war damals ebenfalls ein schwerer Unfall, an dem ein die Bünaustraße überquerender Radfahrer von einem Rechtsabbieger übersehen und überrollt wurde. Nach den Blutflecken zu urteilen, die auf der Straße verblieben, muss dieser Radfahrer auch schwer verletzt gewesen sein. Zuvor und seit dem habe ich von weiteren Unfällen gehört beziehungsweise selber zahlreiche brenzlige Situationen erlebt, an denen ich mit meinem Rad an der Tür von rechtsabbiegenden Autofahrern klebte. Glücklicherweise ist es nie zu schlimmen Verletzungen gekommen.

Haltestelle Tharandter Strasse - viel zu wenig Platz schon für Fussgänger
Der von Ihnen für Radfahrer freigegebene Gehweg

Seit dem haben Sie nichts getan. Sie hielten es nicht mal für notwendig auf mein Schreiben zu antworten. Ganz im Gegenteil, statt die Benutzungspflicht für die Radwege aufzuheben und damit den aktuellen Stand der Forschung und Gesetzgebung zu entsprechen (siehe Anhang), haben Sie zusätzlich den Abschnitt Tharandter Straße - Gröbelstraße für Radfahrer freigegeben, obwohl dieser Bereich nicht mal für die zahlreichen Fußgänger ausreichend breit ist. Genau in diesem Abschnitt würde der Junge von dem LKW überfahren, da der LKW-Fahrer den Radfahrer nicht wahrgenommen hat, als er zuvor auf dem von Ihnen freigegebenen Bürgersteig fuhr.

Diesen Bereich der Haltestelle Tharandter Straße für Radfahrer freizugeben halte ich für den gröbsten Fehler, der an der Kesselsdorfer Straße begangen wurde. Der viel zu schmale Fußweg dient hier gleichzeitig als Bahn- und Bussteig für eine der wichtigsten Zentralhaltestellen Dresdens. Hier halten vier Bus und drei Straßenbahnlinien. Der Andrang an Fahrgästen ist oft so groß, dass man sich nicht mal als Fußgänger ungestört bewegen kann.

Seit dem sie diesen Bereich für Radfahrer geöffnet haben, zwängen sich noch mehr Radler zwischen den Passanten hindurch. Dabei sind sie für die Autofahrer unsichtbar, da für sie die Situation auf dem Fußweg nicht zu überschauen ist. Zusätzlich fordern Haltestelle und Stau die volle Konzentration der Fahrer. An der nächsten Kreuzung passiert dann genau das, was dem Jungen das Leben gekostet hat, die Autofahrer übersehen die Radfahrer und fahren sie um. Wäre der Junge auf der Straße gefahren, hätte der LKW-Fahrer ihn gesehen und er würde noch leben.

Ich möchte Ihnen keinen bösen Willen unterstellen. Sicherlich ist es gut gemeint, wenn sie die Radfahrer auf die Fußwege verbannen. Die Kesselsdorfer Straße ist stark befahren und oft zugestaut, so dass ein Fortkommen auf der Straße auch für Radfahrer schwierig ist. Zwischen gut und gut gemeint besteht in diesem Fall aber ein gewaltiger Unterschied.

Radfahrer wegen starken Autoverkehr auf unzureichende Radanlagen zu verweisen, bedeutet ein Spiel mit dem Leben dieser Menschen. Studien belegen, dass selbst auf guten Radwegen das Unfallrisiko 3,5 bis 12 größer ist, als wenn die Radfahrer die Straße mitbenutzen (siehe Anhang). Die Anlagen der Kesselsdorfer Straße genügen aber nicht mal den Mindestanforderungen der StVO, so dass das Risiko enorm höher sein wird. Radfahrer fahren also wesentlich sicherer auf der Straße, auch wenn sie dort vielleicht schlechter vorankommen.

Sie sind seit 1998 dazu verpflichtet, Radanlagen mit mangelhafter Führung, Breite oder Oberfläche von der Benutzungspflicht zu befreien, weil auf Bundesebene erkannt wurde, dass keine Radwege besser sind als schlechte! Ähnliche Situationen wie an der Gröbelstraße gibt es an der Tharandter Straße, der Reisewitzer Straße, der Bünaustraße, an der Malterstraße und am Ende des Radweges, Höhe Koblenzer Straße. Dazu kommen Schäden durch Frost, Bauschäden, parkende KfZ und ungeeigneten Fahrbelag (Betonpflaster bzw. -platten). Die Trennung zum Fußweg ist durchgehend mangelhaft, oftmals nicht mal optisch wahrnehmbar. So sind Konflikte zwischen Rad-fahrenden und zu Fuß gehenden an der Tagesordnung.

Zahlreiche Radfahrer lehnen die Benutzung dieser gefährlichen "Radwege" ab und fahren (derzeit) illegal auf der allgemeinen Fahrbahn. Dort werden sie vor allem durch Autofahrer gefährdet, denen das Verständnis fehlt und sich als Polizisten aufspielen indem sie "ihr" Revier mit Abdrängeln und Hupen verteidigen.

Ich bitte Sie dringend, kurzfristig die gefährliche Situation an dieser Straße zu mindern, indem Sie einerseits die Freigabe dieses besonders Gehweges zwischen Tharandter Straße und Gröbelstraße rückgängig machen und andererseits die Benutzungspflicht der mangelhaften restlichen Radanlagen aufheben. Ein Schild "Achtung Radfahrer auf der Fahrbahn" könnte Autofahrer darüber aufklären, dass der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig ist. Das sollte noch vor der Eröffnung des Bramschtunnels möglich sein.

Zusätzlich ist es nötig, Radfahrer, die von der Nossener Brücke kommen und auf die Kesselsdorfer Straße wollen rechtzeitig darauf hinzuweisen, daß sie sich vor der Kreuzung mit der Tharandter Straße in den fließenden Verkehr einordnen müssen. Das derzeitige abrupte Ende des Radweges hinter der genannten Kreuzung ist hochgefährlich, da keine Möglichkeit des "Einfädelns" besteht. Ein guter Platz wäre auf der Abfahrt von der Nossener Brücke. Dort ist bereits eine hervorragende Einfädelungsmöglichkeit vorhanden, die wohl ursprünglich für Autofahrer aus der Öderaner Str. gedacht war, aber derzeit nicht genutzt wird. Evtl. muß auch eine Anpassung der LSA vorgenommen werden.

Bitte setzen Sie sich bei den mittelfristig geplanten Umbau der Kesselsdorfer dafür ein, dass künftig Radstreifen angelegt werden, auf denen der Radfahrer unabhängig vom Gehverkehr und im Blickfeld der Kfz-Führer sicher radeln kann.

Ihr Zögern hat kürzlich ein Todesopfer gefordert. Ich bereite nun einen Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht der Kesselsdorfer Straße vor.

Ich habe keine Lust mehr zu warten, bis sich in Ihrer Behörde die aktuellen Erkenntnisse der Verkehrssicherheit durchsetzen. In der Zeit können noch mehr Menschen zu Krüppeln gefahren werden oder ihr Leben lassen. Ich werde diesen Widerspruch bis zum Ende durchfechten, das ist es mir wert. Kommen Sie dem bitte zuvor!

Entschuldigen Sie meine harten Worte, aber Angesicht des Leids, was durch solche Unfälle entsteht, halte ich sie für angebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Böttcher

Folgend:

Anhang mit genanntem Zeitungsartikel, sowie Studien, Statistiken und Pressemitteilung, die das höhere Unfallrisiko auf Radwegen belegen und anmahnen.


Anhang

© Sächsische Zeitung 18.08.01 DRESDEN

Unfall

Zehnjähriger Junge tödlich verletzt

Für einen zehnjährigen Jungen kam am Freitag Nachmittag jede Hilfe zu spät. Der Radfahrer wurde an der Kreuzung Kesselsdorfer / Ecke Gröbelstraße von einem Laster erfasst und überrollt. Er starb noch am Unfallort. Wie die Polizei mitteilte, befuhr der Zehnjährige gegen 15 Uhr mit seinem Rad die Kesselsdorfer Straße auf dem Radweg stadtauswärts. Als er die Gröbelstraße überqueren wollte, wurde er von dem Laster erfasst. Der 46-jährige Fahrer des MAN wollte nach rechts in die Gröbelstraße einbiegen. Der Junge kam unter die Räder des Lasters und zog sich dabei schwerste Verletzungen zu. Die Polizei ermittelt zur Ursache des Unfalls. (SZ/lex)

Ort im Stadtplan

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Bestimmungen der StVO und der VwV-StVO

... sagen, daß die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht ist nur zulässig, wenn

1. die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist UND

2. die Kriterien an einen benutzungspflichtigen Radweg erfüllt sind.

Dazu  heißt es konkret:

VwV zu § 2 StVO Absatz 4 Satz 2 unter 2. (b).

die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht ist nur zulässig, wenn „die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen [. . . ] im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen [. . . ] sicher gestaltet sind.“

VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO unter "II.

Radwegebenutzungspflicht darf selbst wenn nach "Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240, 241 erforderlich ist" nur dann verordnet werden, wenn "die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird"

Das bedeutet, wenn die im einzelnen genannten und oben angesprochenen Kriterien erfüllt sind, was an der Kesselsdorfer Straße vor allem in Fragen Linienführung, Qualität und Unterhaltung definitiv nicht der Fall ist.

VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 3

Die Kennzeichnung der Radwegebenutzungspflicht kann hier, wenn sie unerläßlich ist, nur  "ausnahmsweise und befristet" vorgenommen werden, wenn die Belange der Verkehrssicherheit gewahrt bleiben.

Von einer Ausnahme kann hier wohl nicht die Rede sein.

StVO § 45 Abs. 9

"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. [...]"

Die Radwegebenutzungspflicht ist ein Verbot (des Fahren auf der allgemeinen Fahrbahn) und fällt somit unter diesen Paragraphen. Die Gefahrenlage entsteht aber erst durch die Radwegebenutzungspflicht dieser ungeeigneten Radwege, so daß sie im Falle Kesselsdorfer Straße rechtswidrig ist.

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alle anderen Quellen sind identisch mit dem Schreiben zum Albertplatz: Schreiben Albertplatz Quellenangabe


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